INCI steht für International Nomenclature Cosmetic Ingredient. Die Bestandteile von kosmetischen Produkten müssen nach der Kosmetikverordnung (KVO) mit INCI-Namen deklariert werden.
Die Deklaration aller Inhaltsstoffe muss auf der Verpackung oder dem Beipackzettel des Präparates stehen. So hat der Verbraucher die Möglichkeit, anhand der Zusammensetzung zu erkennen, ob das Produkt für ihn geeignet ist oder aber mögliche Allergene enthält.
Die Inhaltsstoffe werden in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtes angegeben. Inhaltsstoffe, die mit weniger als ein Prozent enthalten sind, können in ungeordneter Reihenfolge aufgeführt werden.
Riech- und Geruchsstoffe werden als Aroma oder Parfüm ausgezeichnet. Farbstoffe werden mit einer CI-Nummer festgehalten. Wenn die Kosmetika in verschiedenen Farbgebungen erhältlich sind, werden die Farbstoffe, die in den Varianten stecken, in eckigen Klammern aufgeführt.